BERUFS­KRAFT­FAHRER

 

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz gilt für alle Kraftfahrer/-innen im Güterverkehr und im Personenverkehr, die deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.

Nach dem Gesetz müssen Lkw-Fahrer/-innen und Omnibusfahrer/-innen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und zusätzlich durch regelmäßige Weiterbildung. Ziele der Ausbildung: Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.

Das BKrFQG gilt für alle Kraftfahrer/-innen, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Wer vor dem 10.09.2008 seine Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE (Bus) oder vor dem 10.09.2009 seine Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE (Lkw) erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation auf Grund der Besitzstandsregelung (§ 3 BKrFQG) befreit. Eine Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre gilt auch hier.

 

Beschleunigte Grundqualifikation

Ab dem 21. Lebensjahr kann der Nachweis der vorgeschriebenen zusätzlichen tätigkeitsbezogenen Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und theoretische Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer) erbracht werden. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.

Wir bieten seit 2008 Seminare für die „beschleunigte Grundqualifikation“ und regelmäßige Weiterbildungsmodule an.

 

Weiterbildung nach BKrFQG (Kenntnisbereiche)

Modul 1 = Ökologisches Fahren (1.1., 1.3., 1.3a.)

Modul 2 = (Sozial-) Vorschriften (2.1., 2.2.)

Modul 3 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (1.2., 3.1., 3.2., 3.5.)

Modul 4 = Schaltstelle Fahrer/in (3.3., 3.4., 3.6., 3.7.)

Modul 5 = Ladungssicherung (1.4.)

 


LKW Fahrer/innen werden gesucht.


Zwei von drei Lkw-Fahrer/innen gehen in den nächsten 15 Jahren in Rente.

♦ Ein zukunftssicherer Beruf ♦

 

Informieren Sie sich bei uns über die Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer/in mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Nach einer persönlichen Beratung bei uns in der Fahrschule, geben wir Ihnen gerne ein Empfehlungsschreiben, für Ihren/Ihre zuständige/n Sachbearbeiter/in der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter mit.

Unternehmen die auf der Suche nach Berufskraftfahrer/innen sind, wenden sich gern an uns. Daher können wir Ihnen auch bei der späteren Arbeitsplatzsuche behilflich sein.

Wir bilden Sie aus

  • Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E, C und CE auf modernen Fahrzeugen
  • „beschleunigte Grundqualifikation – Güterverkehr“
  • Weiterbildung gem. BKrFQG (Modulschulung)
  • Fachkraft Gabelstapler

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ausbildungszentrum.

Termine


Weiterbildung nach BKrFQG

 

Uhrzeit: jeweils von 08:00 Uhr  - 16:00 Uhr

"Samstage"

Modul 3 = 23.11.2024

Modul 4 = 30.11.2024

Modul 5 = 07.12.2024

Modul 1 = 08.02.2025

Modul 2 = 08.03.2025

Modul 3 = 29.03.2025

Modul 4 = 24.05.2025

Modul 5 = 11.07.2025

 

Modul 1 = 27.09.2025

Modul 2 = 11.10.2025

Modul 3 = 15.11.2025

Modul 4 = 29.11.2025

Modul 5 = 06.12.2025

 

Kosten pro Modul = 95,00 €

Anmeldeformular














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beschleunigte Grundqualifikation (bgq)

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