Prüfbescheinigung Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein

oder

zweirädige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädigen und vierrädigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.


Theorieunterricht

Montag, Dienstag und Mittwoch von 18:30 - 20:00 Uhr

klassenspezifischer Zusatzstoff

= Theorieunterricht Motorrad -> Termine online einsehbar

 

Erteilungsvoraussetzungen/ Einschlüsse:

Mindestalter: 15 Jahre; 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren

 

Was benötige ich zur Anmeldung?

  • Personalausweis
  • Anmeldung von Minderjährigen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • 2x aktuelle Passbilder

 

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

                     

6 x klassenspezifischer Unterricht (Theorieunterricht Motorrad)

 

Die praktische Mindestausbildung

mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten


Nach bestandener Theorieprüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt


Unsere Fahrzeuge

MOFA