Prüfbescheinigung Mofa
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein
oder
zweirädige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädigen und vierrädigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
Theorieunterricht
Montag, Dienstag und Mittwoch von 18:30 - 20:00 Uhr
klassenspezifischer Zusatzstoff
= Theorieunterricht Motorrad -> Termine online einsehbar
Erteilungsvoraussetzungen/ Einschlüsse:
Mindestalter: 15 Jahre; 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
Was benötige ich zur Anmeldung?
- Personalausweis
- Anmeldung von Minderjährigen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- 2x aktuelle Passbilder
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
6 x klassenspezifischer Unterricht (Theorieunterricht Motorrad)
Die praktische Mindestausbildung
mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten