Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Theorieunterricht

Montag, Dienstag und Mittwoch von 18:30 - 20:00 Uhr

klassenspezifischer Zusatzstoff

= Theorieunterricht Motorrad -> Termine online einsehbar

 

Erteilungsvoraussetzungen/ Einschlüsse:

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

Vorbesitz einer Fahrerlaubins: keine Klasse erforderlich

Einschluss der Klassen: A2A1 und AM

 

Was benötige ich zur Anmeldung?

  • Personalausweis
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • wenn bereits vorhanden: Unterlagen für den Führerscheinantrag - können aber auch zeitnah nachgereicht werden.

Was für Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt?

  • 2x aktuelle Passbilder
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe Bescheinigung (9 UE)

 

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

 

Bei Ersterteilung:                         

12 x Grundstoff

4 x klassenspezifischer Unterricht

 

Bei Erweiterung:

6 x Grundstoff

4 x klassenspezifischer Unterricht

 

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

5 x Überlandfahrten

4 x Autobahnfahrten

3 x Beleuchtungsfahrten

 

Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A oder

Klasse A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2

(jeweils unter der Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren)

Grundausbildung und

3 x Überlandfahrten

2 x Autobahnfahrten

1 x Beleuchtungsfahrten

 

Aufstieg von Klasse A2 auf A

Wer zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A lediglich eine praktische Prüfung. Diese kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.

Ausbildung

  • keine Pflichtausbildung, aber
  • gründliche Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung

Prüfung

  • reduzierte Prüfzeit


Unsere Fahrzeuge

HONDA CB 650 F