Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Theorieunterricht
Montag, Dienstag und Mittwoch von 18:30 - 20:00 Uhr
klassenspezifischer Zusatzstoff
= Theorieunterricht Motorrad -> Termine online einsehbar
Erteilungsvoraussetzungen/ Einschlüsse:
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
Vorbesitz einer Fahrerlaubins: keine Klasse erforderlich
Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM
Was benötige ich zur Anmeldung?
- Personalausweis
- eventuell bereits vorhandener Führerschein
- wenn bereits vorhanden: Unterlagen für den Führerscheinantrag - können aber auch zeitnah nachgereicht werden.
Was für Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt?
- 2x aktuelle Passbilder
- Sehtestbescheinigung
- Erste Hilfe Bescheinigung (9 UE)
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung:
12 x Grundstoff
4 x klassenspezifischer Unterricht
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff
4 x klassenspezifischer Unterricht
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Beleuchtungsfahrten
Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A oder
Klasse A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
(jeweils unter der Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren)
Grundausbildung und
3 x Überlandfahrten
2 x Autobahnfahrten
1 x Beleuchtungsfahrten
Aufstieg von Klasse A2 auf A
Wer zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A lediglich eine praktische Prüfung. Diese kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.
Ausbildung
- keine Pflichtausbildung, aber
- gründliche Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
Prüfung
- reduzierte Prüfzeit