Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Theorieunterricht
Montag, Dienstag und Mittwoch von 18:30 - 20:00 Uhr
klassenspezifischer Zusatzstoff
= Theorieunterricht Motorrad -> Termine online einsehbar
Erteilungsvoraussetzungen/ Einschlüsse:
Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubins: keine Klasse erforderlich
Einschluss der Klassen: A1 und AM
Was benötige ich zur Anmeldung?
- Personalausweis
- Anmeldung von Minderjährigen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- eventuell bereits vorhandener Führerschein
- wenn bereits vorhanden: Unterlagen für den Führerscheinantrag - können aber auch zeitnah nachgereicht werden.
Was für Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt?
- 2x aktuelle Passbilder
- Sehtestbescheinigung
- Erste Hilfe Bescheinigung (9 UE)
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung:
12 x Grundstoff
4 x klassenspezifischer Unterricht
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff
4 x klassenspezifischer Unterricht
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Beleuchtungsfahrten
Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz Klasse A1
Grundausbildung und
3 x Überlandfahrten
2 x Autobahnfahrten
1 x Beleuchtungsfahrten
Aufstieg von Klasse A1 auf A2
Wer zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung. Diese kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.
Ausbildung
- keine Pflichtausbildung, aber
- gründliche Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
Prüfung
- reduzierte Prüfzeit