Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Theorieunterricht
Montag, Dienstag und Mittwoch von 18:30 - 20:00 Uhr
klassenspezifischer Zusatzstoff
= Theorieunterricht Traktor -> Termine online einsehbar
Erteilungsvoraussetzungen/ Einschlüsse:
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Einschluss der Klassen: keine
Was benötige ich zur Anmeldung?
- Personalausweis
- eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Anmeldung von Minderjährigen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- wenn bereits vorhanden: Unterlagen für den Führerscheinantrag - können aber auch zeitnah nachgereicht werden.
Was für Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt?
- 2x aktuelle Passbilder
- Sehtestbescheinigung
- Erste Hilfe Bescheinigung (9 UE)
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
12 x Grundstoff
2 x klassenspezifischer Unterricht (Theorieunterricht Traktor)
Die praktische Mindestausbildung
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.