Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Theorieunterricht

Montag, Dienstag und Mittwoch von 18:30 - 20:00 Uhr

klassenspezifischer Zusatzstoff

= Theorieunterricht Traktor -> Termine online einsehbar

 

Erteilungsvoraussetzungen/ Einschlüsse:

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich

Einschluss der Klassen: keine

 

Was benötige ich zur Anmeldung?

  • Personalausweis
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Anmeldung von Minderjährigen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • wenn bereits vorhanden: Unterlagen für den Führerscheinantrag - können aber auch zeitnah nachgereicht werden.

Was für Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt?

  • 2x aktuelle Passbilder
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe Bescheinigung (9 UE)

 

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

 

12 x Grundstoff                     

2 x klassenspezifischer Unterricht (Theorieunterricht Traktor)

 

Die praktische Mindestausbildung

Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.


Theorieunterricht Traktor

- in Planung -